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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der Klger hatte vor dem unzustndigen Stadtgericht geklagt und mu nun dem Beklagten Bue und dem zustndigen Grafen Gewette zahlen

 # FolioBeschreibung Anzahl 
156vWiderrechtliches Bearbeiten von Gemeindeland und Gewette. Klage vor unzuständigen Richtern und Rechtsverweigerung.
 

 
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